Praxistag Abwasserfördersysteme - Inspektion + Wartung von AW-DRL (Merkblatt DWA-M 149-9)
- Das neue DWA-M 149-9 ist im Mai 2023 erschienen
- Wichtige gesetzliche und andere normative Vorgaben
- Abzuleitende Pflichten für Betreiber, Planer und Rohrbauer
- Betriebsaufgaben
- Inspektion und Wartung
- Erstellung Inspektions- und Wartungs-Konzept
- Schadensbilder und Störungsursachen
- Erstellung und Fortschreiben einer Prioritätsliste
- Hinweise zu Planung und Bau
- Kosten-und Umweltauswirkungen
- Hinweise für Ertüchtigung, Optimierung und Erneuerung
- Betreiber
- Planer
- Behörden
- Anlagen-/Rohrleitungsplaner
- Hersteller und Dienstleister von Inspektion-, Ortung- und Dichtheitsprüftechnik
- Präsenz
- Online
- Inhouse (bitte kontaktieren Sie uns zur Besprechung der Details Hier
Sie sind die Stiefkinder der Abwasserbranche – gebaut, eingegraben und tagtäglich benutzt: Abwasserdruckrohrleitungen (AWDL).
Teilweise schon über 60 Jahre. Vielerorts auch fast vergessen, solange sie keine Probleme machen. Doch seit einiger Zeit geraten sie in den Fokus. Mit AWDL werden Abwässer über Berg und Tal, teilweise über viele Kilometer, von „A“ nach „B“ gefördert. Oberflächlich betrachtet, klingt das nicht sehr spektakulär, denn das Wort „ABWASSER“ besteht mit 75% der Buchstaben aus dem Wort „WASSER“.
AWDL’s galten lange als „wartungsfrei“. Warum, das erschließt sich dem Fachmann aus heutiger Sicht kaum und es war tatsächlich eine Fehleinschätzung. Die Folgen waren u.a. fehlende Einbauten für Havarievorsorge, Instandhaltung, Wiederholungs-Dichtheitsprüfung etc., die aus der Einschätzung heraus nicht gebraucht würden.
Die AWDL ist nicht nur eine, mit innerem Überdruck arbeitende Rohrleitung, sondern ein „Reaktionsraum“, in dem physikalische, chemische und biochemische Vorgänge ablaufen. AWDL sind inneren und äußeren Angriffen ausgesetzt ist – und zwar alle Bauteile der AWDL, nicht nur die Rohrleitung selbst. Die AWDL ist schon immer baulich, funktionales Teil der Entwässerungsanlagen und unterliegt deren normativen Anforderungen. Aktuell ist das u.a. das „Überwachungspflichtige Anlagengesetz“ (ÜAnlG) und das „Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts“ (WHG), §61, Abs. 2, woraus der Betreiber die Pflicht hat, u.a. ihren Zustand zu überwachen und zu dokumentieren. Eine bundes- landspezifischen Regelung, wie z.B. die SüwV Kan in NRW, kann diese Pflicht spezifizieren, aber nicht beseitigen. Das gilt auch für nicht vorhandene, landesspezifische Regelungen wie in Niedersachsen. Teilweise sind sogar ATEX-Bedingungen bei AWDL relevant.
Das neue DWA-M 149-9 wird diskutiert und die Umsetzung verständlich vermittelt.
Dozenten und Dozentinnen mit erforderlicher Expertise:
Dieter Weismann – IB für moderne, effiziente Infrastrukturen und komplexe Sanierung von Bau und Technik
Ludger Wördemann – Kanalmanager, zuständig für das komplette Entwässerungssystem einer Stadt
- Termin in Planung (bei Inhouse, individuelle Terminvereinbarung möglich)
- 09:00 - 16:30 Uhr
VERANSTALTUNGSORT
- BusinessCenter Lippstadt, Mastholter Str. 230, 59558 Lippstadt
- Inhouse bei Ihnen Vorort
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Im Teilnahmepreis sind Unterlagen zur Veranstaltung, sowie für Präsenzteilnehmer die Verpflegung enthalten.
Da die Teilnehmerzahl im Interesse der Teilnehmer begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Einganges bearbeitet und schriftlich per E-Mail bestätigt.